Corona-Hilfen für Start-ups

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Die Bundesregierung hat neben der Unterstützung von KMUs nun auch die Unterstützung von Startups ins Auge gefasst.

Im ersten Maßnahmenpaket des Bundesministerium der Finanzen und des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurden zunächst folgende Sofortmaßnahmen beschlossen:
– flexibles Kurzarbeitergeld & Arbeitszeitregelungen
– Liquiditätshilfen für Steuerstundungen
– Kredite (unbegrenzte Hilfszusagen für lückenlose Liquiditätsabdeckungen)

(Detaillierte Informationen finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14)

Neben diesen Maßnahmen sollen ein Zuschuss für Freiberufler, Selbständige und Kleinstunternehmer betroffenen Startups zur Verfügung gestellt werden:

  • Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent): 
    bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
  • Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
    bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
  • Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
    Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro

Im Fokus dieses Zuschusses steht vor allem die Deckung der laufenden Kosten eines Startups (Mieten, Pacht). Als Hilfe zur Senkung der Personalkosten ist das Kurzarbeitergeld zu betrachten.

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Hilfen durch die Bundesländer verteilt werden.
In Rheinland-Pfalz wird dafür das „Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz“ (MWVLW) zuständig sein.
Alle Informationen und weiterführende Links unter:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Das MWVLW hat zudem eine zentrale Stabsstelle für Unternehmenshilfen für alle Branchen eingerichtet (Kontakt: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de | Tel.: 06131 16 5110.

Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt werden?
Die genauen Voraussetzungen zum Erhalt der Zuschüsse sind bisher nicht vollständig klar und könnten vom Land Rheinland-Pfalz abweichend geregelt werden. Dem Entwurf zufolge soll eine Existenzbedrohung oder Liquiditätsengpässe eidesstattlich versichert werden. Genauere Informationen zum Vorgehen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Allgemeine Tipps in der Corona-Krise für Startups:
– Prüfen Sie regelmäßig die Informationen des MWVLW, der Bürgschaftsbank RLP (www.bb-rlp.de) und der Investitions- und Strukturbank RLP (beratung@isb.rlp.de, Hotline: 06131 6172-133)

– Halten Sie ihre Finanzen und ausstehenden Rechnungen im Blick. Es ist wichtig einen möglichst umfassenden Überblick über Ihre Finanzen zu haben, um mögliche Liquiditätsengpässe schnell erkennen und den finanziellen Bedarf abschätzen zu können.

– Auch wenn sich die Meldungen in Zeiten der Coronakrise überschlagen und Sie mit Ihrem Unternehmen eher „auf Sicht“ fahren müssen, empfiehlt es sich die kommenden Monate dennoch zu planen und dabei verschiedene Szenarien durchzuspielen. Bedenken Sie dabei mögliche Entwicklungen in der Nachfrage ihrer Produkte, der möglicherweise veränderten Angebote bei Lieferanten und Dienstleistern und Einschränkungen durch Homeoffice oder Krankheit.

– Erstellen Sie einen Notfallplan in einem Worst-Case-Szenario. Denken Sie frühzeitig über mögliche Lösungswege nach. Dabei sollten Sie auch immer die Corona-Hilfen des Bundes und der Länder im Auge behalten werden.